Förderung beantragen

So wird die Förderung beim Bafa beantragt:

Sanierung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Bodenplatte, Erneuerung von Fenstern und Haustüren, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung:

  • Förderfähigkeit mit dem Energieberater abklären

  • Erfassungsbogen und Vollmacht für die Beantragung der Förderung ausfüllen und unterschreiben

  • Beide Formulare dem Energieberater zumailen

  • Angebote von Fachfirmen einholen und dem Energieberater zur Prüfung vorlegen

  • Auftrag mit aufschiebender Bedingung vergeben und unterschreiben

  • Energieberater stellt Antrag auf Förderung der Maßnahme beim Bafa

  • Nach Erhalt des Förderbescheid Fachfirma über Förderung informieren

  • Sanierung durchführen

  • Abschlags und Schlussrechnungen sowie die Zahlungsbelege dem Energieberater vorlegen

  • Energieberater stellt Antrag auf Auszahlung der Förderung

So wird die Förderung bei der KfW beantragt:

Förderung von neuen Heizungsanlagen:

  • Förderfähigkeit mit dem Energieberater abklären

  • Erfassungsbogen ausfüllen und unterschreiben

  • Das Formular dem Energieberater zumailen

  • Angebote von Fachfirmen einholen und dem Energieberater zur Prüfung vorlegen

  • Auftrag mit aufschiebender Bedingung vergeben und unterschreiben

  • Der Energieberater erstellt eine „Bestätigung zum Antrag“

  • Mit diesem Formular stellen Sie selbst einen Antrag auf Förderung der Maßnahme bei der KfW im Zuschussportal

  • Nach Erhalt des Förderbescheid Fachfirma über Förderung informieren

  • Sanierung durchführen

  • Rechnungen und Zahlungsbelege dem Energieberater vorlegen

  • Dieser stellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ aus

  • Mit diesem Formular stellen Sie einen Antrag auf Auszahlung der Förderung im KfW-Zuschussportal

Der Individuelle Sanierungsfahrplan:

Lassen Sie sich vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP für Ihr Haus erstellen und Sie erhalten in den nächsten 15 Jahre zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, außerdem verdoppelt sich die Höhe der max. Investitionssumme von 30.000,- auf 60.000,- € je Wohneinheit.

Dann lohnt sich die energetische Sanierung richtig:

Bis zu 25% Förderzuschuss bei Sanierung zum KfW-Haus

20% Zuschuss bei Fenster- und Haustürerneuerung

20% Zuschuss für Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden

So wird die Förderung des ISFPs beantragt:

  • Beide Formulare dem Energieberater zumailen

Informationen über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1.1.2024:

BEG Sanierung Wohngebäude

BEG-Merkblatt Allgemeine Antragstellung

BEG-Infoblatt Förderfähige Kosten

Wohngebäude – Kredit (261)

Bafa BEG Einzelmaßnahmen

KfW BEG Heizungstausch

Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP:

Im Rahmen einer Energieberatung für Ihr Wohngebäude zeige ich Ihnen, wie Sie Energie sparen können. Ich ermittele vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie ein passendes Sanierungskonzept und  schlage Ihnen vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ich weise Sie auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den ich Ihnen aushändige und in einem Abschlussgespräch erläutere. Der Zuschuss beträgt 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Wurde der iSFP erstellt und von der Bafa gefördert, erhalten Sie 15 Jahre lang zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Hier gibt es weitere Informationen zum iSFP:

Baubegleitung

Pflicht bei der Förderung:

Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Wenn Sie Ihre Heizungs­anlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz als auch ein Fach­unternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden

Für die Fachplanung und Bau­be­gleitung bei Ein- und Zwei­familien­häusern bekommen Sie Kosten bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalender­jahr gefördert – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehr­familien­häuser mit 3 oder mehr Wohnungen bekommen Sie Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung gefördert, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalender­jahr. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.

Nur noch einen Antrag stellen

Sie stellen Ihren Antrag für die Bau­be­gleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.

  • Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag  um die Kosten der Bau­be­gleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
  • Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.

Hier finden Sie den Fördermittelratgeber von :

www.co2online.de

Hier finden Sie Informationen der Dena über energiesparendes Bauen und Wohnen:
www.dena.de