5% zusätzliche Förderung!
Lassen Sie sich vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP für Ihr Haus erstellen und Sie erhalten in den nächsten 15 Jahre zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Dann lohnt sich die energetische Sanierung richtig:
Bis zu 25% Förderzuschuss bei Sanierung zum KfW-Haus
20% Zuschuss bei Fenster- und Haustürerneuerung
20% Zuschuss für Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden
Informationen über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1.1.2021:
BEG Sanierung Wohngebäude
BEG-Merkblatt Allgemeine Antragstellung
BEG-Infoblatt Förderfähige Kosten
Wohngebäude – Kredit (261)
Bafa BEG Einzelmaßnahmen
Förderungen:
Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP:
Im Rahmen einer Energieberatung für Ihr Wohngebäude zeige ich Ihnen, wie Sie Energie sparen können. Ich ermittele vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie ein passendes Sanierungskonzept und schlage Ihnen vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ich weise Sie auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den ich Ihnen aushändige und in einem Abschlussgespräch erläutere. Der Zuschuss beträgt 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Wurde der iSFP erstellt und von der Bafa gefördert, erhalten Sie 15 Jahre lang zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Hier gibt es weitere Informationen zum iSFP:
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen.
Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Wichtig: Reihenfolge beachten!
Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Baubegleitung
Pflicht bei der Förderung:
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Für die Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern bekommen Sie Kosten bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen bekommen Sie Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung gefördert, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.
Nur noch einen Antrag stellen
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
- Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
- Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.