Energieausweis

Der Energieausweis:

Beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung ihrer Immobilie benötigen Sie einen Energieausweis.

Ob dann ein Energieverbrauchs- oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt wird, richtet sich nach verschiedenen Kriterien:

Energiebedarfsausweis:

Einen Energiebedarfsausweis benötigen Sie für alle Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die später nicht energetisch saniert wurden.
Auch wenn der Energieverbrauch der letzten drei Jahre nicht bekannt ist, muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden

Energieverbrauchsausweis:

Ein Energieverbrauchsausweis kann für Wohngebäude ab fünf Wohneinheiten sowie für Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde, ausgestellt werden.  Der Energieverbrauch der letzten drei Jahre muss bekannt sein.

Ratgeber Energieausweis: Bitte anklicken

Energieberater-Sinntal.de Energieausweis

Der Energieausweis:

Der Ausweis ist ein unter standardisierten Normungsrandbedingungen erstelltes Dokument über die energetische Qualität eines Gebäudes.

Er wird verwendet

  1. als Nachweis der energetischen Anforderungen an Neubauten, Sanierungsmaßnahmen, Erweiterungen und Ausbauten von Gebäuden.
  2. zur Dokumentation der energetischen Qualität von Bestandsgebäuden. Der Energieausweis dient lediglich der Information und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.

Energieausweise geben den berechneten Energiebedarf oder den erfassten Energieverbrauch an. Die Ausweise werden immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, bei gemischt genutzten Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für den gesamten zu Wohnzwecken und den gesamten zu Nichtwohnzwecken genutzten Teil.

Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Er beinhaltet Angaben zum Gebäude, der Ausweisart und dem Aussteller. Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs enthalten Angaben zur energetischen Qualität über die Energiekennzahl, den Brennstoffbedarf, den Einsatz regenerativer Energien und das Lüftungskonzept. Energieausweise auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs enthalten Angaben zur energetische Qualität über die Energieverbrauchskennzahl und den gemessenen Energieverbrauch.

Im Gebäudebestand dient er als Nachweis für die energetische Qualität bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils – z. B. einer Wohnung. Einem potenziellen Mieter oder Käufer ist auf Verlangen ein Energieausweis für dieses Gebäude zugänglich zu machen.

Wird der Ausweis zur Dokumentation der energetischen Qualität eines Gebäudes verwendet, konnte bis zum 30.9.08 wahlweise ein Energieverbrauchs- oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden, seit dem 1.10.08 muss jedoch zwingend ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.77 gestellt wurde und die nicht später energetisch saniert wurden.