Aktuelles zum Thema Energieberatung
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Wie viel Potenzial steckt in Ihrem Gebäude? Mit welchen Schritten können Sie am meisten Energie sparen?
Der Modernisierungscheck des Energieberatendenverbands GIH
zeigt Ihnen, was Sie an Ihrem Gebäude modernisieren sollten, wie viel es kostet und was es bringt.
24.02.2026, Quelle GIH-Bundesverband
GEG-Novelle – Gebäudemodernisierungsgesetz
Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes:
Kurz zusammengefasst ist es eine Rolle rückwärts: Die 65%-Regelung wird abgeschafft, eine anfangs lasche Grüngasregelung kommt.
Im Detail:
Abschaffung der bisherigen Heizungsgesetz-Systematik
• Die detaillierten Vorgaben des bisherigen „Heizungsgesetzes“ (§§ 71 ff. GEG) sollen entfallen.
• Heißt: Die verpflichtende 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe beim Heizungstausch wird gestrichen.
• Eigentümer sollen künftig frei über die Heiztechnologie entscheiden.
• Also wieder zulässig: auch neue Gas- und Ölheizungen!
• Fossile Heizungen müssen künftig schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“ ab 2029)
Einführung einer Grüngas- und Grünölquote
• Energieversorger werden verpflichtet, erneuerbare Gas- bzw. Ölanteile in Verkehr zu bringen.
• Start der Quote ab 2028 mit bis zu 1 % im Bestand, ab 2029 10 % für neue fossile Heizungen, dann steigend (Quoten derzeit noch nicht festgelegt / bekannt)
• Die Quote soll bilanziell erfüllt werden können.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
• Umsetzungsfristen der Richtlinie sollen verlängert, die Vorschriften deutlich verschlankt werden.
Wärmeplanung und Wärmenetze
• Kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht, insbesondere für kleinere Kommunen.
• Ausbau und Dekarbonisierung von Fern- und Nahwärmenetzen werden gestärkt.
• Für transparente und faire Fernwärmepreise soll die AVBFernwärmeV sowie die Wärmelieferverordnung novelliert werden.
Förderung
• Wenigstens positiv: Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 „auskömmlich“ abgesichert werden.
Zeitplan
• bis Ostern Gesetzentwurf durch Regierung, danach in Bundestag
• Inkrafttreten vor dem 1.7.2026 geplant
Auf den ersten Blick sehen wir folgende Herausforderungen:
• Gas könnte langfristig durch nicht ausreichende Verfügbarkeit von grünen Gasen teurer werden
• Anreize für Wärmepumpen und auch Effizienzmaßnahmen könnten sinken, erst durch höhere Grüngasquote in späteren Jahren könnte der Trend sich umdrehen
• Energiewende im Gebäudesektor wird vorerst verschoben
Lassen Sie sich vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP für Ihr Haus erstellen und Sie erhalten in den nächsten 15 Jahre zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Dann lohnt sich die energetische Sanierung richtig:
20% Zuschuss bei Fenster- und Haustürerneuerung
20% Zuschuss für Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden
Seit dem 07.08.2024 wurden die Förderbedingungen für den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP angepasst:
Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden auf 50 Prozent des Beraterhonorars bis zur maximalen Zuschusshöhe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus auf 650,- €, für ein Haus ab 3 Wohneinheiten auf 850,- € abgesenkt.
Die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben unverändert bestehen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent und die höheren förderfähigen Ausgaben von max. 60.000 Euro statt max. 30.000 Euro in den BEG Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Fenster – außer Heizung) bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude:
Die neue BEG ist verabschiedet und am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Hier finden Sie die Veröffentlichung: BEG im Bundesanzeiger
Dies sind die geltenden Konditionen:
Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Das Datum darf nicht
außerhalb des Bewilligungszeitraum von 36 Monaten liegen.
(Eine unverbindliche Mustervorlage für die Auftragsbestätigung finden Sie hier:)
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Energetische Sanierungsmaßnahmen in der Zuschussförderung:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:
30 000 Euro für die erste Wohneinheit
jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen für die Gebäudehülle
beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze
auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf
2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro.
Die Förderung für Heizungsanlagen erfolgt ab jetzt über die KfW.
Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizungsoptimierung und die Errichtung eines Gebäudenetzes wird von der Bafa gefördert.
Infos zur Förderung des Heizungstausches finden Sie hier:
Ein Kredit für Wohngebäude kann maximal in Höhe von einhundert Prozent der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben in Höhe von 120 000 Euro durch die KfW gewährt werden.
Die sind die neuen Konditionen:

Informationen über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1.1.2024:
BEG Sanierung Wohngebäude
BEG-Merkblatt Allgemeine Antragstellung
BEG-Infoblatt Förderfähige Kosten
Wohngebäude – KfW Kredit (Programm 261)
Bafa BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
KfW BEG Förderung für den Heizungstausch
Baubegleitung
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie einen Experten für Energieeffizienz, wie ich es bin. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Die Fachplanung und Baubegleitung für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden und für ein Effizienzhaus wird mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Nur noch einen Antrag stellen
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
- Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
- Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.

