Aktuelles und Neues zum Thema Energieberatung:
5% zusätzliche Förderung!
Lassen Sie sich vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP für Ihr Haus erstellen und Sie erhalten in den nächsten 15 Jahre zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen.
Dann lohnt sich die energetische Sanierung richtig:
Bis zu 50% Zuschuss bei der Heizungserneuerung
Bis zu 50% Förderzuschuss bei Sanierung zum KfW-Haus
25% Zuschuss bei Fenster- und Haustürerneuerung
25% Zuschuss für Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden
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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit der BEG EM werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert:
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) |
Fördersatz | Fördersatz mit Austausch Ölheizung | |
Gebäudehülle1) | Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz | 20 % | |
Anlagentechnik1) | Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme |
20 % | |
Heizungsanlagen1) | Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridanlagen Solarthermieanlagen |
30 % 30 % |
40 % 30 % |
|
Wärmepumpen Biomasseanlagen2) Innovative Heizanlagen auf EE-Basis EE-Hybridheizungen2) |
35 % 35 % 35 % 35 % |
45 % 45 % 45 % 45 % |
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Errichtung/Umbau Gebäudenetz (55 %/75 % EE) |
30 %/35 % | ||
Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz | 30 %/35 % | 40 %/45 % | |
Heizungsoptimierung1) | 20 % |
1) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
2) Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Heizungstausch: Wird eine alte Ölheizung durch eine neue, energieeffiziente und klimafreundliche Heizung ersetzt, erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dazu zählen Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden – zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Heizung – sowie Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent, beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie.
Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Millionen Euro.
Das Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG)
Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus und erreicht die in den technischen Mindestanforderungen definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzgebäude-Stufe. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.
Fördersätze
Effizienzgebäude-Stufen in der Sanierung
Effizienzgebäude | 40 | 55 | 70 | 85 (nur WG) | 100 | Denkmal |
Fördersatz | 45% | 40% | 35% | 30% | 27,5% | 25% |
EE-Klasse: + 5 % | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % | 32,5 % | 30 % |
NH-Klasse (nur NWG): +5 | 50 % | 45 % | 40 % | 32,5 % | 30 % |
Die EE(Erneuerbare Energien)-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Ein Effizienzgebäude erreicht die NH(Nachhaltigkeits)-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ auf der Grundlage einer Zertifizierung des Gebäudes entsprechend der Gewährleistungsmarkensatzungen und der Siegeldokumente zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht: www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg.
Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Die Höhe der förderfähigen Kosten bei der Sanierung von Wohngebäuden betragen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, für alle Effizienzgebäude mit EE- oder NH-Klasse betragen sie bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Bei Nichtwohngebäuden liegen die förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 30 Millionen Euro.
Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
www.kfw.de/beg
www.bafa.de/beg
Eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten rund um die BEG finden Sie auch in unserem FAQ Bereich. Die BEG-Richtlinien sind hier veröffentlicht.
Informationen über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1.1.2021:
BEG Sanierung Wohngebäude
BEG-Merkblatt Allgemeine Antragstellung
BEG-Infoblatt Förderfähige Kosten
Wohngebäude – Kredit (261, 262)
Wohngebäude – Zuschuss (461)
Bafa BEG Einzelmaßnahmen
Baubegleitung
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie einen Experten für Energieeffizienz, wie ich es bin. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Die Fachplanung und Baubegleitung für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden und für ein Effizienzhaus wird mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Nur noch einen Antrag stellen
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
- Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
- Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.