Aktuelles zum Thema Energieberatung:
21.10.2024, Quelle GIH Förder-Ticker
Neue PV-Regeln ab 01.01.2025 geplant
Wie der Tagesspiegel berichtete, hat das BMWK einen Nachtrag zur EEG/EnWG-Änderung entworfen, der zeitnah in die Kabinettsabstimmung soll und schon zum 01.01.2025 in Kraft treten könnte.
Der Nachtrag sieht vor:
- die Direktvermarktungsgrenze auf 25 kWp abzusenken,
- die Einspeisevergütung für alle Neuanlagen unter 25 kW bei negativen Börsenstrompreisen abzuschaffen (und evtl. den Förderzeitraum um die Zeit zu verlängern) und
- dass Anlagen ab 2 kWp steuerbar sein müssen, wobei die maximalen Extrakosten bei 150 Euro pro Jahr liegen.
5% zusätzliche Förderung!
Lassen Sie sich vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP für Ihr Haus erstellen und Sie erhalten in den nächsten 15 Jahre zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Dann lohnt sich die energetische Sanierung richtig:
20% Zuschuss bei Fenster- und Haustürerneuerung
20% Zuschuss für Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden
Seit dem 07.08.2024 wurden die Förderbedingungen für den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP angepasst:
Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden auf 50 Prozent des Beraterhonorars bis zur maximalen Zuschusshöhe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus auf 650,- €, für ein Haus ab 3 Wohneinheiten auf 850,- € abgesenkt.
Die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben unverändert bestehen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent und die höheren förderfähigen Ausgaben von max. 60.000 Euro statt max. 30.000 Euro in den BEG Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Fenster – außer Heizung) bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude:
Die neue BEG ist verabschiedet und am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Hier finden Sie die Veröffentlichung: BEG im Bundesanzeiger
Dies sind die geltenden Konditionen:
Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Das Datum darf nicht
außerhalb des Bewilligungszeitraum von 36 Monaten liegen.
(Eine unverbindliche Mustervorlage für die Auftragsbestätigung finden Sie hier:)
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Energetische Sanierungsmaßnahmen in der Zuschussförderung:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:
30 000 Euro für die erste Wohneinheit
jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen für die Gebäudehülle
beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze
auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf
2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro.
Die Förderung für Heizungsanlagen erfolgt ab jetzt über die KfW.
Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizungsoptimierung und die Errichtung eines Gebäudenetzes wird von der Bafa gefördert.
Infos zur Förderung des Heizungstausches finden Sie hier:
Ein Kredit für Wohngebäude kann maximal in Höhe von einhundert Prozent der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben in Höhe von 120 000 Euro durch die KfW gewährt werden.
Die sind die neuen Konditionen:
Informationen über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1.1.2024:
BEG Sanierung Wohngebäude
BEG-Merkblatt Allgemeine Antragstellung
BEG-Infoblatt Förderfähige Kosten
Wohngebäude – KfW Kredit (Programm 261)
Bafa BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
KfW BEG Förderung für den Heizungstausch
Baubegleitung
Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie einen Experten für Energieeffizienz, wie ich es bin. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Die Fachplanung und Baubegleitung für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden und für ein Effizienzhaus wird mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Nur noch einen Antrag stellen
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
- Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
- Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.