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Aktuelles zum Thema Energieberatung

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06.10.2025, 08:40 Uhr

Aktuelle Informationen zur politischen Lage, Gesetzgebung und Förderung

Der GIH hat in den vergangenen Tagen bei Veranstaltungen in Berlin – unter anderem beim dena-Energiewende-Kongress und dem Parlamentarischen Abend der DENEFF – in Vorträgen und Gesprächen folgende aktuelle Informationen in Erfahrung gebracht:

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG):
    Laut BWME-Spitze soll bis Ende 2025 ein zwischen den Ministerien abgestimmtes Eckpunktepapier vorliegen und veröffentlicht werden.
    Ein konkreter Gesetzesentwurf wird frühestens im 1. Quartal 2026 erwartet. Bis Ende Mai 2026 müssen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt sein.
  • 65-Prozent-Erneuerbaren-Anforderung im GEG:
    Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sprach sich öffentlich für die Fortführung der 65-Prozent-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen aus.
    Ein CDU-Staatssekretär aus dem BWME wollte dies hingegen nicht bestätigen. Die Grundanforderungen des GEG sind somit derzeit noch nicht zwischen den Ressorts abgestimmt.
  • BEG:

Die Förderung wird nach übereinstimmten Berichten aus verschiedenen Quellen erst nach dem GEG novelliert. Daher ist derzeit davon auszugehen, dass sie mit den aktuellen Regelungen bis ins Quartal 2 im Jahr 2026 Bestand haben wird.

  • Gesetz „Gebäudetyp E“:
    Das neue Gesetz soll Anfang 2026 kommen und das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen – unter anderem durch flexiblere Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“.
  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG):
    Die Novelle soll bis Ende 2025 vorgestellt werden.
    Geplante Änderungen sind u. a. die Entpflichtung von Abwärmenutzung, mehr Flexibilität bei Energieaudits (erst ab 2,77 GWh Pflicht) sowie eine Anhebung der Schwelle für das Energiemanagementsystem auf 23,6 GWh (bisher 7,5 GWh).

Lassen Sie sich vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP für Ihr Haus erstellen und Sie erhalten in den nächsten 15 Jahre zusätzlich 5% Förderung für alle energetischen Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Dann lohnt sich die energetische Sanierung richtig:

20% Zuschuss bei Fenster- und Haustürerneuerung

20% Zuschuss für Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden

Seit dem 07.08.2024 wurden die Förderbedingungen für den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP angepasst:

Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden auf 50 Prozent des Beraterhonorars bis zur maximalen Zuschusshöhe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus auf 650,- €, für ein Haus ab 3 Wohneinheiten auf 850,- € abgesenkt.

Die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben unverändert bestehen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent und die höheren förderfähigen Ausgaben von max. 60.000 Euro statt max. 30.000 Euro in den BEG Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Fenster – außer Heizung) bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude:

Die neue BEG ist verabschiedet und am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Hier finden Sie die Veröffentlichung: BEG im Bundesanzeiger

Dies sind die geltenden Konditionen:

Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Das Datum darf nicht
außerhalb des Bewilligungszeitraum von 36 Monaten liegen.

(Eine unverbindliche Mustervorlage für die Auftragsbestätigung finden Sie hier:)

Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Energetische Sanierungsmaßnahmen in der Zuschussförderung:

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:
30 000 Euro für die erste Wohneinheit
jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen für die Gebäudehülle
beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze
auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.

Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf
2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro.

Die Förderung für Heizungsanlagen erfolgt ab jetzt über die KfW.
Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizungsoptimierung und die Errichtung eines Gebäudenetzes wird von der Bafa gefördert.

Infos zur Förderung des Heizungstausches finden Sie hier:

Ein Kredit für Wohngebäude kann maximal in Höhe von einhundert Prozent der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben in Höhe von 120 000 Euro durch die KfW gewährt werden.

Die sind die neuen Konditionen:

Informationen über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1.1.2024:

BEG Sanierung Wohngebäude

BEG-Merkblatt Allgemeine Antragstellung

BEG-Infoblatt Förderfähige Kosten

Wohngebäude – KfW Kredit (Programm 261)

Bafa BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

KfW BEG Förderung für den Heizungstausch 

Baubegleitung

Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie einen Experten für Energieeffizienz, wie ich es bin. Wenn Sie Ihre Heizungs­anlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl ein Experte für Energie­effizienz als auch ein Fach­unternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Die Fachplanung und Bau­be­gleitung für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden und für ein Effizienzhaus wird mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Nur noch einen Antrag stellen

Sie stellen Ihren Antrag für die Bau­be­gleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.

  • Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag  um die Kosten der Bau­be­gleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
  • Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um     50 % der Kosten für die Baubegleitung.

Energieberater-Sinntal.de Energieeffizienz-Experte