Energieverbrauchsausweis

Energieverbrauchsausweis:

Ein Energieverbrauchsausweis kann ausgestellt werden für Wohngebäude ab fünf Wohneinheiten und für Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde.

Der Energieverbrauch der letzten drei Jahre muss bekannt sein.

Hier können Sie den Erfassungsbogen für einen Energieverbrauchsausweis herunterladen, ihn ausfüllen und an uns zurücksenden.

Erfassungsbogen als PDF.